Mal wieder Karlsruhe als Retter

Das Bundesverfassungsdericht hat entschieden: Der Einsatz von nicht-nachprüfbaren Wahlmanipulationsmaschinen ist verfassungswidrig

Dem Antrag daraufhin auch unser momentanes Regime für ungültig zu erklären und aus dem Amt zu jagen sind die Richter leider nicht nachgekommen.

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Dieser Artikel wurde am Dienstag, März 3rd, 2009 um 14:40 Uhr veröffentlicht und unter Positives, Wahl(betrugs)maschinen abgelegt. Kommentare sind nicht erlaubt, Trackbacks schon.