Mittwoch, Dezember 20th, 2006
Nächster Schritt Richtung Überwachungsstaat…
Wieso gibt es eigentlich kein Gesetz das es Politikern verbietet Verfassungswidrige Gesetze abzunicken?
Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute das geänderte Verfassungsschutzgesetz für NRW verabschiedet. Ein Punkt darin lautet, dass Strafverfolgungsbehörden oder wer auch immer über das Internet die Festplatten von Usern auslesen dürfen. Bereits am 25. 11. hat der Bundesgerichtshof geurteilt, das eben dieses verfassungswidrig sei.
Aber es wäre ja auch mal etwas ganz neues, wenn sich Politiker an geltende Gesetze und Urteile halten würden.
…und eine mutige Frau
Bettina Winsemann, vielen besser bekannt als Twister, hat bereits angekündigt ihren Anwalt mit einer Verfassungsbeschwerde zu betrauen, sobald das Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wird. Twisters komplette Pressemitteilung dazu findet sich in Ihrem Blog.
Daumen hoch Twister und viel Erfolg mit der Beschwerde!
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Freitag, Dezember 15th, 2006
Der Titel ist Programm. Im Schnelldurchlauf hat der Bundesrat heute -wie zu erwarten- das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) und die neuen Anti-Terror-Gesetze abgesegnet. Der Bundesrat ist dabei der Linie der aktuellen Regierung treu geblieben und hat sich sämtliche Hinweise auf Ungesetzlichkeit und gesunden Menschenverstand am A*sch vorbeigehen lassen.
Wie, das neue TKG entspricht nicht EU-Gesetz? Uns doch egal, so lang die Telcos uns bezahlen… Klage vor dem Europäischen Gerichtshof? Was solls!
Um noch mal ein paar Worte zu den Anti-Terror-Gesetzen und der Anti-Terror Datei zu verlieren, besonders zum totschlag Argument “Wer unschuldig ist hat auch nichts zu befürchten”:
Auf pilotundflugzeug.de gibt es einen sehr interessanten Artikel vom Februar 2006. Um es kurz zu machen, der Artikelschreiber hatte Probleme bei der Zuverlässigkeitsprüfung für Piloten. Genauer, wegen seiner Akte beim Verfassungsschutz. In dieser wurden ihm gleich mehrere Punkte vorgehalten. Unter anderem dass er 10 Jahre zuvor als Teilnehmer einer Friedensdemo registriert wurde. Außerdem war er Gesellschafter bei einer Firma, bei der eine vorbestrafte Person gearbeitet haben soll. Ja, auch das interessiert den Verfassungsschutz.
Was lernen wir daraus? Du bist ein Terrorist, genau wie jeder andere!
Aber vielleicht haben wir auch nicht ganz soviel zu befürchten, denn wenn man tatsächlich gegen Verfassungsfeinde vorgehen würde, würden Leute wie Schäuble oder Zypries schon längst in irgendwelchen Geheimgefängnissen sitzen.
Update imer noch 15. Dezember
EU Kommissionssprecher Martin Selmayr hat mittlerweile bekanntgegeben, dass, so bald das TKG in Kraft tritt, die EU-Kommission Deutschland wegen Vertragsverletzungen verklagen wird. Das Problem an dem Gesetz sei, dass das neue Breitband Netz der Telekom fuer einige Zeit von Regulierungen befreit bleiben soll.
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Freitag, Dezember 1st, 2006
Und mal wieder ein kurzer Beitrag zur Übermittlung von Fluggastdaten aus EU-Ländern in die USA (siehe zB. HIER). Dieses Mal allerdings in der neuen Kategorie ‘Positives’, da so etwas mal gelobt werden muss. Der ungarische Staatspräsident weigert sich nämlich das Abkommen zu unterschreiben, da nicht feststeht, ob der Datenschutz bei den übermittelten Daten ausreichend gewährleistet ist.
Es gibt also doch noch Politiker, die sich Gedanken über die Regelungen machen, die sie unterschreiben sollen. Meinen Respekt und Applaus nach Ungarn.
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Freitag, Dezember 1st, 2006
Das Ministerium für Wahrheit Die Bundesregierung hat heute die sogenannte Anti-Terror-Datei (siehe “Auf (nimmer) Wiedersehen Grundrechte 2″ beschlossen.
Interessant ist dabei, dass auch Geständnisse, Anschuldigungen, was-auch-immer in die Datenbank aufgenommen werden, die unter Verletzung der Menschenrechte (also Folter…) beschafft wurden. Folter wird also jetzt offiziell geduldet, oder was? Aber die Neuregelungen bewegen sich ja im Rahmen der Verfassung, jedenfalls laut der Regierung. Wahrscheinlich eine Neuregelung der Verfassung, die klammheimlich im nächsten Jahr durchgedrückt wird.
Aber das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz -TBEG (was für ein Wort) enthält noch mehr Punkte, wie zum Beispiel dass die Grundrechte des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses sowie der Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem Gesetz eingeschränkt werden (§13). Aber es befindet sich ja alles im Einklang mit der Verfassung.
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